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DFK = Diagnoseförderklasse |
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Ihr Kind wurde als nicht schulreif befunden, weil Entwicklungsverzögerungen festgestellt wurden? - Wir nehmen schulpflichtige Kinder mit einer Kombination verschiedener Teilstörungen, die in ihrer Entwicklung stark verzögert sind auf (Sprache, Denken, Gedächtnis, Motorik, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motivation, Handlungssteuerung)
- Einschulung mit allen schulpflichtig gewordenen Kindern des jeweiligen Jahrganges
- Betreuung durch eine Grundschullehrerin (ausgebildete DFK-Lehrerin) und eine Grundschullehrerin mit sonderpädagogischer Ausbildung
- entwickeln spezielle Förderprogramme für jedes Kind auf der Grundlage umfangreicher Eingangsdiagnostik zu Beginn des ersten Jahres
- vermitteln Unterrichtsinhalte und Lernziele der ersten beiden Jahrgangsstufen des Rahmenplanes der Grundschule in 3 Schuljahren
- anschließende Eingliederung in eine 3. Grundschulklasse
- die Klassenstärke beträgt 10 – 12 Schüler
Voraussetzungen: - umfangreiche Tests
- Zustimmung des unabhängigen Förderausschusses
- Empfehlungsgespräch mit zuständigem Schulleiter und den Erziehungsberechtigten
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur vorgeschlagenen Fördermöglichkeit an der entsprechenden Bildungseinrichtung
- Aufnahme durch den zuständigen Schulleiter
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