DFK = Diagnoseförderklasse

Ihr Kind wurde als nicht schulreif befunden, weil Entwicklungsverzögerungen festgestellt wurden?

  • Wir nehmen schulpflichtige Kinder mit einer Kombination verschiedener Teilstörungen, die in ihrer Entwicklung stark verzögert sind auf (Sprache, Denken, Gedächtnis, Motorik, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motivation, Handlungssteuerung)
  • Einschulung mit allen schulpflichtig gewordenen Kindern des jeweiligen Jahrganges
  • Betreuung durch eine Grundschullehrerin (ausgebildete DFK-Lehrerin) und  eine Grundschullehrerin mit sonderpädagogischer Ausbildung
  • entwickeln spezielle Förderprogramme für jedes Kind auf der Grundlage umfangreicher Eingangsdiagnostik zu Beginn des ersten Jahres
  • vermitteln Unterrichtsinhalte und Lernziele der ersten beiden Jahrgangsstufen des Rahmenplanes der Grundschule in 3 Schuljahren
  • anschließende Eingliederung in  eine 3. Grundschulklasse
  • die Klassenstärke beträgt 10 – 12 Schüler

Voraussetzungen:

  • umfangreiche Tests
  • Zustimmung des unabhängigen Förderausschusses
  • Empfehlungsgespräch mit zuständigem Schulleiter und den Erziehungsberechtigten
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur vorgeschlagenen Fördermöglichkeit an der entsprechenden Bildungseinrichtung
  • Aufnahme durch den zuständigen Schulleiter